Mal aus der Medienpraxis geplaudert: Eine Sperrfrist ist (mindestens für deutsche Medien) nicht rechtsverbindlich, ja nicht einmal der (zahnlose) Deutsche Presserat pocht auf ihre Einhaltung. Es liegt gänzlich im Ermessen der Redaktionen, ob sie sich daran halten oder die Meldung bereits vor Ablauf verwenden. Da nichts so alt ist wie die Zeitung von gestern und tagesaktuelle Redaktionen/ Medien stets um Aktualität wetteifern, ist immer derjenige der Verlierer, der sich an die Sperrfrist hält, denn die Konkurrenz tut’s nicht. Ergo: Lustige Sperrfrist-Stempel auf Pressemitteilungen bringen gar nichts, wenn die Meldung wirklich einen hohen Nachrichtenwert hat. Folglich gilt: Wenn ich nicht will, dass ein Sachverhalt vor seiner Zeit bekannt wird, muss ich bis dahin den Deckel drauf und die Klappe halten.
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